Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Dolder Grand bzw. der Dolder Hotel AG (nachfolgend «Dolder Grand») an Kunden (nachfolgend «Veranstalter»). Sämtliche Offerten des Dolder Grand basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Dolder Grand behält sich jederzeitige Änderungen an den AGB vor und publiziert die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite des Dolder Grand. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des Dolder Grand, akzeptiert der Veranstalter die jeweils aktuellen AGB. Individuelle Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom Dolder Grand eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des Dolder Grand an den Veranstalter zustande.
3. LEISTUNGEN, ZAHLUNGEN & PREISE
3.1 Das Dolder Grand verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Dolder Grand schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
3.3 Das Dolder Grand ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Dolder Grand berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4 Sofern keine Anzahlung vom Dolder Grand verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Dolder Grand berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.5 Preisänderungen durch das Dolder Grand bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. HAFTUNG
4.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Dolder Grand für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstige Dritte verursacht werden. Das Dolder Grand lehnt (vorbehaltlich Ziff. 4.3) jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das Dolder Grand kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen. Dem Dolder Grand steht es frei, seine Leistungen zu verweigern, bis der Veranstalter den Nachweis einer angemessenen Versicherung vorlegen kann.
4.2 Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Dolder Grand vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Dolder Grand erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3 Das Dolder Grand haftet für eigenes Verhalten nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
4.4 Das Dolder Grand haftet für seine Hilfspersonen nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung und für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden werden wegbedungen. Als indirekte Schäden im Sinne dieser AGB gelten insbesondere entgangener Gewinn und reine Vermögensschäden.
4.5 Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Dolder Grand keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter bestellte Leistung.
5. RÜCKTRITT DES DOLDER GRAND
5.1 Das Dolder Grand kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, solange der Veranstalter zum Rücktritt gemäss Ziff. 6 berechtigt ist.
5.2 Ist die vom Dolder Grand vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- und Reaktorunfälle, Streiks, Pandemien und Epidemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom Dolder Grand nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Dolder Grand im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.3 Das Dolder Grand ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Dolder Grand in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Veranstalter gegen Ziff. 16 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Dolder Grand gegenüber dem Veranstalter bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
6.1 Der Rücktritt des Veranstalters richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen über die Annullierung gemäss Ziff. 13, 21 und 22 der vorliegenden AGB.
6.2 Ist eine Annullierung gemäss den Ziff. 13, 21 und 22 der vorliegenden AGB ausgeschlossen und ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- und Reaktorunfälle, Streiks, Pandemien und Epidemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er gegen Bezahlung der bereits erfüllten Leistungen und Bezahlung von 50 % der noch nicht erfüllten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten der einzelnen Leistungen gemäss Ziffer 6.2 vorstehend ist der Preis gemäss Reservierungsbestätigung (inkl. MwSt.).
7. ERSTELLEN VON AUFNAHMEN
Visuelle und/oder Audio-Aufnahmen aller Art (wie Fotos oder Videos) zu kommerziellen Zwecken auf dem Gelände des Dolder Grand sind untersagt und bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Dolder Grand im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung. Entsprechende Anfragen sind unter Angabe der erstellenden und veröffentlichenden Person (Auftraggeber), des konkreten Verwendungszwecks (zu vermarktendes Produkt/Leistung, Publikationsmedium), und allfälliger weiterer Angaben (Konzept) an folgende E-Mail-Adresse zu richten: pr@dolderhotelag.com
Erfolgen Aufnahmen ohne entsprechende schriftliche Zustimmung, ist das Dolder Grand berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
8. VERWENDUNG VON KENNZEICHEN/AUFNAHMEN
Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken von Kennzeichen (z.B. Logos, Marken, Hotel- und Firmennamen) sowie Fotos, Videos und Audio und/oder visueller Aufnahmen aller Art auf dem Gelände des Dolder Grand sowie Material im Eigentum des Dolder Grand bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Dolder Grand. Entsprechende Anfragen sind unter Angabe der veröffentlichenden Person (Auftraggeber), des konkreten Verwendungszwecks (zu vermarktendes Produkt/Leistung, Publikationsmedium), der zu verwendenden Kennzeichen/Bilder und allfälliger weiterer An-gaben an folgende E-Mail-Adresse zu richten: pr@dolderhotelag.com
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende schriftliche Zustimmung, ist das Dolder Grand berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
10. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.
ROOMS
11. ANREISE- & ABREISEZEITEN
11.1 Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.
12. GRUPPENBUCHUNGEN / ZIMMERKONTINGENTE
12.1 Bis spätestens 7 Tage vor Anreise erhält das Dolder Grand bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmern (nachfolgend «Gruppenbuchungen») vom Veranstalter eine verbindliche Teilnehmerliste (nachfolgend «Teilnehmerliste») mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachnamen der Gäste
- Anreisezeit
- Zahlungskonditionen der Gäste
Hat der Veranstalter ein Zimmerkontingent gebucht und wird dieses durch die gemeldete Teilnehmerliste nicht vollständig ausgeschöpft (oder wird fristgerecht keine Teil-nehmerliste gemeldet), werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.
13. ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN HOTELZIMMER
13.1 Die Annullierung einer Reservierung von Hotelzimmern muss dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.
13.2 Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 9 Zimmer, ohne Präsidenten-Suiten) haben das Dolder Grand spätestens bis 15.00 Uhr (Ortszeit) am Vortag der Anreise zu erreichen. Bei einer späteren Annullierung wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet. Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 10 Nächten beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage. Die Stornierungsgebühren werden in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich das Dolder Grand das Recht vor, die nicht beanspruchten Roomnights vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
13.3 Die Annullierung einer Gruppenbuchung (von 10 Zimmern und mehr oder auch einzelner Zimmer der Gruppenbuchung hat das Dolder Grand spätestens wie folgt zu erreichen (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt):
- 10 bis 30 Zimmer: 60 Tage vor Anreise
- 31 bis 79 Zimmer: 90 Tage vor Anreise
- 80 bis 119 Zimmer: 120 Tage vor Anreise
- ab 120 Zimmern: 150 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung der gesamten oder eines Teils der Gruppenbuchung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt):
10 bis 30 Zimmer:
- 59 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 29 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
31 bis 79 Zimmer:
- 89 bis 60 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 59 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
80 bis 119 Zimmer:
- 119 bis 75 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 74 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
ab 120 Zimmer:
- 119 bis 90 Tage vor Anreise: 50% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 89 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
Das Dolder Grand kann die Annullierungskosten nach eigenem Ermessen reduzieren, sofern das Dolder Grand die Zimmer zumindest zum gleichen Preis weitervermieten kann.
13.4 Die Annullierung der Buchung einer oder mehrerer Präsidenten-Suiten hat das Dolder Grand spätestens 3 Tage vor Anreise zu erreichen. Im Fall einer Annullierung nach Ablauf dieser Frist werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt):
- ab3 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Roomnights gemäss Reservierungsbestätigung
13.5 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Dolder Grand und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
14. UMBUCHEN DURCH DAS DOLDER GRAND
14.1 Wenn das Dolder Grand dem Veranstalter ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das Dolder Grand dem Veranstalter ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das Dolder Grand dem Veranstalter ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.
EVENTS
15. RAUMNUTZUNG / BEWILLIGUNGEN
15.1 Das Dolder Grand behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die neuen Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Dolder Grand.
15.2 Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
16. TEILNEHMERZAHL
16.1 Der Veranstalter hat dem Dolder Grand die endgültige Teilnehmerzahl (nachfolgend «bestätigte Personenzahl») möglichst frühzeitig mitzuteilen. Als Veranstaltungsdatum gilt der Beginn der Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen entsprechend der erste Tag.
- Vorbehaltlich der Annullationsbestimmungen gemäss Ziff. 21 nachfolgend (vollständige Absage des Events) ist eine kostenlose Reduzierung der Personenzahl bei Events mit einer bestätigten Personenzahl bis 149 wie folgt möglich: Reduzierung der Personenzahl bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 40 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 20 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 29 bis 5 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 10 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
Vorbehaltlich der Annullationsbestimmungen gemäss Ziff. 21 nachfolgend (vollständige Absage des Events) ist eine kostenlose Reduzierung der Personenzahl bei Events mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 wie folgt möglich:
- Reduzierung der Personenzahl bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 40 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 20 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 89 bis 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 10 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
Ist die effektive Personenzahl kleiner als die bestätigte Personenzahl (abzüglich von oben genannten kostenlosen Reduzierungen), so gilt die bestätigte Personenzahl (abzüglich von oben genannten kostenlosen Reduzierungen) als Grundlage für die Verrechnung.
Ist die effektive Personenzahl höher als die bestätigte Personenzahl so werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Veranstalter nimmt zudem zustimmend zur Kenntnis, dass das Dolder Grand keine Verpflichtung zur Aufnahme der zusätzlichen Personen hat.
17. FEUERPOLIZEILICHE REGELUNGEN / ANDERE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN / ANBRINGEN VON DEKORATIONSMATERIALIEN
17.1 Regelungen des Dolder Grand, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., sind einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
17.2 Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Dolder Grand angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Dolder Grand jede Haftung ab.
17.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Dolder Grand. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Dolder Grand daraus entstehenden Schaden.
18. ANGABEN ZUM EVENT UND GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT
18.1 Der Veranstalter hat das Dolder Grand transparent über den Zweck und die Art der Veranstaltung zu informieren. Sollte der Veranstalter den Zweck und die Art der Veranstaltung abändern, ist das Dolder Grand umgehend zu informieren. Stellt das Dolder Grand fest, dass der Veranstalter das Dolder Grand über Zweck und Art der Veranstaltung nicht richtig informiert hat und die Veranstaltung ein Reputationsrisiko für das Dolder Grand darstellen könnte, ist das Dolder Grand berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
19. ZUSCHLÄGE
19.1 Ab 00.00 Uhr morgens wird pro Gast (basierend auf der bestätigten Personenzahl gemäss Ziff. 16) und angebrochene Stunde ein Nachtzuschlag von CHF 10.00 verrechnet (mindestens CHF 250.00 pro Stunde).
20. VERPFLEGUNG
20.1 Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Dolder Grand zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.
21. ANNULLIERUNG DES ANLASSES DURCH DEN VERANSTALTER
21.1 Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Eine kostenlose Absage der Veranstaltung ist innerhalb der nachfolgenden Frist möglich:
- Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von bis 149 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 16): bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum
- Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 16): bis 150 Tage vor dem Veranstaltungsdatum
21.2 Im Fall einer Absage nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter die Bereitstellungskosten und zusätzlich folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt (berechnet nach der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Teilnehmerzahl):
Veranstaltungen mit einer ursprünglich bestätigten Personenzahl bis 149 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 16):
- 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 80% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung.
- ab 29 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung.
Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 (exkl. allfällige kostenlosen Reduzierungen gemäss Ziff. 16):
- 149 bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 80% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 59 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
Falls der entstandene Umsatzverlust durch Kundenbuchungen von Dritten für den gleichen Zeitraum und die gleichen Räume kompensiert wird, kann das Dolder Grand nach eigenem Ermessen von der Inrechnungstellung der Annullierungskosten absehen oder diese reduzieren.
21.3 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Dolder Grand und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
SPA
22. ANNULLIERUNGEN VON SPA BEHANDLUNGEN
22.1 Annullierungen von Behandlungen haben das Dolder Grand spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin zu erreichen. Bei einer Annullierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Behandlungstermin wird der volle Rechnungsbetrag verrechnet.
Zürich, Juli 2024